Listen … – oder: Das Dilemma kleinerer Parteien

Erstmals gepostet am 11.05.2017

Wir schreiben 2017 – ein Superwahljahr. Die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind im Gange (oder gerade gelaufen). Die Bundestagswahl steht im September an, und selbstverständlich sind die sogenannten Landeslisten aller Parteien bereits aufgestellt. Was aber sind Landeslisten und wie entstehen sie ?

Nun – das Wahlgesetz legt fest, dass die Parteien jedes Bundeslandes für Bundes- und Landtagswahlen Kandidatenlisten aufstellen müssen. Diese Listen kommen für die jeweiligen Parteien dann zum Zuge, wenn weniger ihrer Direktkandidaten gewählt wurden, als ihr Abgeordnete nach dem Stimmenverhältnis zustehen. Also: hat eine Partei nur 2 Direktmandate errungen, aber stehen ihr nach dem Stimmenverhältnis 4 Sitze zu, bekommen die ersten beiden Listenplätze zusätzlich ein Mandat. Sollte der Kandidat auf einem dieser Listenplätze bereits ein Direktmandat errungen haben, wird auf der Liste weiter nach hinten gegangen.

Soweit hört sich das Ganze plausibel und sinnvoll an. Allerdings muss man berücksichtigen, dass die kleineren Parteien es ausgesprochen schwer haben, ein Direktmandat zu erringen. Das wird natürlich auch durch Wahlstrategien verschärft: viele Wähler machen das Kreuz für den Direktkandidaten lieber bei der Union oder der SPD, „damit die Stimme nicht verloren geht“. Das ist zwar verständlich, aber damit kann der Wähler keinen Einfluss mehr darauf nehmen, WER bei den kleinen Parteien gewählt wird, sondern nur noch WIEVIELE Sitze diese erhalten.

Lange Rede kurzer Sinn: Für die Kandidaten der kleinen Parteien (also allen, die – in Niedersachsen – nicht SPD oder Union sind) gilt es, möglichst einen Platz vorn auf der Landesliste zu ergattern. Und dieser ist in der Regel nicht so sehr von der Akzeptanz der Wähler abhängig, sondern von der „Hausmacht“ des Kandidaten und dem Einfluss, den diese Hausmacht auf den Landesvorstand hat. Denn der macht in Abstimmung mit den Parteibezirken (von denen jeder genügend bedacht werden muss) einen Listenvorschlag, der in der Regel vom Parteitag durchgewinkt wird. Wenn es gut läuft, können die Parteimitglieder Einfluss darauf nehmen, wer letztlich an welcher Stelle auf die Liste kommt. Wenn nicht, werden die Kandidaten in Hinterzimmerabsprachen auf der Liste platziert. Demokratisch ist das Ganze nicht.

Ich fände es richtig, wenn der Wähler die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste durch die Wahl beeinflussen könnte, aber so etwas sieht das Wahlgesetz nicht vor. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass die Parteien einer solchen Änderung zustimmen würden. So ergibt sich also, dass die Kandidaten ganz vorn auf der Liste in jedem Falle ein Mandat erhalten (sofern die Partei die 5%-Hürde erreicht). Die dann folgenden Kandidaten kommen eventuell (je nach Stimmenanteil der Partei) in das Parlament. Die Kandidaten weiter hinten kommen definitiv NICHT ins Parlament, auch wenn sie als Kandidaten auf Plakaten erscheinen und engagierten Wahlkampf betreiben.

Was kann man als Wähler tun ? Ich denke, man sollte auf keinen Fall strategisch wählen, sondern unbedingt seine Erststimme dem Kandidaten geben, der sein Vertrauen genießt, auch wenn man nicht glaubt, dass er das Direktmandat erhält. Gegebenenfalls  wird dies von einflussreichen Vorstandsleuten einer Partei bemerkt und hat so eventuell Einfluss auf die nächste Landesliste.

Aber nur vielleicht.

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