Schluss mit Hartz 4 – her mit dem BGE

Erstmals gepostet am 13.5.2017

Einiges aus diesem Beitrag basiert auf langen Diskussionen, die ich mit meiner Frau Claudia geführt habe. Insofern bin ich für einige Punkte nicht der Autor, sondern nur der Veröffentlicher.

Als Unternehmer bin ich einige Male auf die Situation gestoßen, dass ein (prospektiver) Angestellter zum Ausdruck brachte, dass es sich für ihn gar nicht lohnen würde, die von uns angebotene Arbeit anzunehmen. In einem Falle aus etwa 2005 handelte es sich um eine Russlanddeutsche, die als einzige einer geregelten Arbeit nachging. Sie putzte das Firmengebäude und ging anderen ähnlichen Tätigkeiten nach. Wir zahlten ihr 2000 € / Monat für 40 h/Woche und 6 Wochen Urlaub pro Jahr. Zuhause allerdings wartete ihr Ehemann, der nicht unerhebliche Wodkamengen konsumierte und ansonsten ordentlich rauchte und ihre jüngste Tochter (20 Jahre) zu Hause, dass sie nach der Arbeit die von Mann und Tochter verwüstete Wohnung aufräumte und ein warmes Essen zubereitete.

Was sie für die acht Stunden tägliche Arbeit behalten durfte, weiß ich nicht genau. Es dürfte aber weniger als 200 € gewesen sein, denn die dreiköpfige Familie stellt eine „Bedarfsgemeinschaft“ dar, alle Einnahmen werden in einen Topf geworfen und natürlich das bei uns erzielte Einkommen bei den Hartz 4 – Zahlungen fast komplett angerechnet.

Natürlich ist es unglaublich, dass sich Tochter und Mann einen Dreck um den Haushalt kümmern, keine Frage. Problematisch ist aber, wenn – wie hier – Motivation besteht, etwas an der wirtschaftlichen Situation zu ändern, dieses Engagement damit belohnt wird, dass das Einkommen fast völlig mit bestehenden Leistungen verrechnet wird. Kein Wunder, dass dies demotivierend wirkt. Dabei ist es gerade bei „Hartz 4“ – Familien wichtig, dass die Betroffenen es schaffen, sukzessive aus dem Leistungsbezug zu kommen und eigenes Einkommen zu erwirtschaften.

An dieser Stelle könnte das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) einen Paradigmenwechsel auslösen. Meiner Meinung nach sollte es für jeden Bürger dieses Staates ein Einkommen vom Staat geben, das für das Existenzminimum vorgesehen ist. Das hat zwei entscheidende Vorteile:

  1. Da dieses Grundeinkommen an jeden Bürger ausgezahlt wird, findet keine Stigmatisierung der Empfänger mehr statt. Jeder bekommt dasselbe Geld from Staat.
  2. Da dieses Grundeinkommen bedingungslos ausgezahlt wird, entfallen jede Menge unproduktive Verwaltungsposten, so dass zusätzliche Mittel freiwerden, die den Bürgern direkt zu Gute kommen können.

Natürlich muss man überlegen, welche Höhe für das BGE angemessen ist und wie / ob das Alter der Empfänger einen Einfluss auf die Höhe haben soll. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass das BGE den Bürgern ausgezahlt wird und diese selbst über das Geld verfügen (es sei denn, sie sind noch minderjährig).

Wie sollte nun das Einkommen besteuert werden ?

Zuerst einmal sollte das Einkommen nicht vom Arbeitnehmer, sondern vom Arbeitgeber versteuert werden. Mit dem Arbeitnehmer sollte ausschließlich ein Nettoeinkommen vereinbart werden. Dieses ist dann wirklich das, was der Arbeitnehmer „auf die Hand“ bekommt.

Das hat dann auch den Vorteil, dass dieses Einkommen vergleichbar ist mit den Schwarzarbeits-Angeboten

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